Großeltern, Tanten, Paten & Co.

Sparpläne für "fremde" kinder


Kinder-Sparpläne ohne eigenes Sorgerecht: Was Großeltern, Onkels, Tanten oder Paten unbedingt wissen müssen!


Ein klassisches Juniordepot gehört rechtlich gesehen dem Kind und wird von dessen Eltern (bzw. Sorgeberechtigten) als Treuhänder bis zum 18. Geburtstag verwaltet. Doch was ist, wenn Oma und Opa, Onkel, Tante oder ein Pate auch etwas für den lieben Enkel, Neffe, Nichte oder das Patenkind ansparen möchten?


Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten:

 

1. Vertrauenssache: Ein klassisches Juniordepot in Abstimmung mit den Eltern


Die simpelste Variante ist sicher, die Eltern zu bitten ein klassisches Juniordepot für das Kind zu eröffnen. Hierzu müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen. Sie als Oma und Opa, Onkel, Tante oder Pate sparen dann einfach in das Depot hinein, indem Sie den monatlichen Lastschrifteinzug über Ihr Referenzkonto laufen lassen oder Sparbeträge auf das Depotkonto überweisen. Vertraut man den Eltern und weiß, dass das Geld in guten Händen ist, sollte diese Variante immer aufgrund der hohen Steuerfreibeträge und dem Pfändungsschutz bevorzugt werden.
 

2. Auf Nummer sicher: Ein Depot symbolisch für das Kind


Es gibt jedoch auch genügend Beispiele bei denen es besser ist, das Geld zunächst in einem eigenen Depot (welches Großeltern, Onkel, Tante oder Pate gehört) anzusparen, ohne es rechtlich dem Kind bereits zu übertragen. Man kann von einem "symbolischen Juniordepot" sprechen.


Die Gründe können vielfältig sein:


  • Fehlendes Vertrauen: Können Sie den sorgeberechtigten Eltern nicht 100% vertrauen mit einer solch großen Geldsumme treuhänderisch umzugehen, behalten Sie es lieber bei sich.
  • Überraschungseffekt: Überraschen Sie doch einfach die Eltern und das Kind eines Tages
  • 18. Geburtstag als Stichtag: Ist das Kind mit 18. immer noch ein naiver Teenager und brennt mit der Kohle durch? Das können Sie verhindern, wenn das Geld rechtlich noch Ihnen gehört. Bei einem klassischen Juniordepot hingegen bekommt das Kind pünktlich am 18. Geburtstag den vollen (!) Zugriff auf das Juniordepot. Sie können das nicht verhindern, da das Geld nicht mehr Ihnen gehört.
  • Entnahmen und Verwendung: Geld das noch Ihnen gehört, können Sie jederzeit verwenden wie Sie wollen. Geld welches dagegen auf ein klassisches Juniordepot (Möglichkeit 1) eingezahlt wurde, muss immer dem Kind zugute kommen. Auch wenn Sie sich einmal verstreiten, das Geld eines Juniordepots gehört vollumfänglich bereits dem Kind.
  • Bafög: Beachten Sie bitte, dass für die Bewilligung von BAföG der Freibetrag für das Vermögen des Kindes nur 15.000 Euro (Stand 2024) beträgt. Da die Ämter durch eine Kontenabfrage in der Lage sind zu ermitteln wie hoch das Vermögen des Kindes ist, sollten Sie vorab überlegen ob ein Juniordepot ggf. diese Grenze bereits überschreitet.


So geht's: Ein klassisches Juniordepot eröffnen


Möchten Sie mit dem Segen der Eltern ein klassisches Juniordepot für ein Kind (welches nicht Ihres ist) besparen, so finden Sie auf unserer Vergleichsseite empfehlenswerte Anbieter. Bitten Sie die leiblichen Eltern ein solches Konto zu eröffnen. Die Sparrate lassen Sie von Ihrem Konto abbuchen.


So geht's: Ein symbolisches Juniordepot


Haben Sie sich dazu entschieden, ein symbolisches Juniordepot zu besparen, können Sie einfach ein Depot (Erwachsenen-Depot) auf Ihren Namen eröffnen. Folgendes müssen Sie dabei beachten:


  • Alle Regeln des passiven und kostenoptimierten Investierens gelten auch hier. Weiter unten finden Sie meine Favoriten unter den Anbietern. Diese unterscheiden sich teilweise von den Empfehlungen der klassischen Juniordepots aufgrund besserer/anderer Angebote und Kostenstruktur.
  • Da Ihnen das Depot rechtlich gehört, müssen auch Sie die Kapitalerträge versteuern. Haben Sie Ihren Sparerfreibetrag über 1000 Euro/Jahr bereits anderweitig verbraucht, müssen Sie für jeden realisierten Gewinn in dem symbolischen Juniordepot Abgeltungssteuer nebst Soli und ggf. Kirchensteuer zahlen. (Ja, den Soli gibt es hier immer noch! Das ist kein Schreibfehler!) Um einer vorzeitigen Versteuerung und damit Ertragsschmälerung vorzubeugen, sollten Sie in diesem Fall thesaurierende (wieder-neu-anlegende) ETFs verwenden. Diese legen Dividenden oder Ausschüttungen automatisch wieder an, ohne dass Sie diese Beträge bereits versteuern müssen. Die Gewinne akkumulieren sich über die Jahre, die Steuerschuld aber natürlich auch.
  • Sparen Sie bitte wie auf dieser Homepage beschrieben in kostengünstige ETFs die global breit diversifizieren.


Geheimtipp: Über viele Jahre akkumulierte Gewinne in Ihrem Erwachsenen-Depot können mit einem kleinen Trick ggf. doch noch steuerfrei auf das Kinder übertragen werden. Hierzu müssen Sie noch vor dem 18. Lebensjahr des Kindes ein klassisches Juniordepot für das Kind eröffnen lassen. Anschließend übertragen Sie Ihr Depot (oder Anteile davon) auf das Juniordepot. Das ist nicht schwierig, ein einfaches Formular zum Depotübertrag reicht. Informieren Sie Ihre Bank aber unbedingt, dass es sich um eine so genannte "unentgeltliche Übertragung" handelt. Damit wird der Übertrag wie eine Schenkung behandelt. Bitte beachten Sie aber je nach Verwandtschaftsgrad die Schenkungsfreigrenzen und lassen Sie sich bei Unklarheiten bitte von Ihrer Bank oder dem Steuerberater unter die Arme greifen. Es wäre zu schade, wenn Sie wegen einem falsch gesetzten Kreuzchen die aufsummierten Gewinne voll versteuern müssen, statt es für das Auto oder den Führerschein zum 18. Geburtstag "investieren" zu können.

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