Blog-Layout

Nichtveranlagungsbescheinigung für Juniordepots

Jan. 10, 2022

Nichtveranlagungsbescheinigung: Ein schwieriges Wort leicht erklärt!

Sucht man im Internet nach Investmentmöglichkeiten für seine Schützlinge, stößt man unweigerlich sehr schnell auf den Hinweis, dass Kapitalerträge bei Kindern sehr hohen Freigrenzen unterliegen.


Soweit so gut. Doch wo liegen diese Freigrenzen, wie kann man sie nutzen und was hat es mit der so genannten Nichtveranlagungsbescheinigung auf sich?  Höchste Zeit, dass wir uns das Thema einmal genauer anschauen.


Doch der Reihe nach.


So ziemlich alle Einkunftsarten in unserem schönen Land unterliegen einer Steuerpflicht. Dazu zählen natürlich auch Einnahmen von (minderjährigen) Kindern. Im Fall von Kapitaleinkünften spricht man von der so genannten Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% (ja den gibt es hier immer noch) und je nach Konfession und Bundesland 8 oder 9% Kirchensteuer.


Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag


Liegen Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparer-Pauschbetrages (früher Sparerfreibetrag) von 1000 Euro/Jahr und pro Person (Stand 2024), sind diese Erträge steuerfrei. Hierzu muss der Sparer einfach einen Freistellungsantrag bei seiner Bank einreichen. Der Betrag von 1000 Euro kann auch beliebig über verschiedene Banken gestreut werden, solange er in Summe den Maximalbetrag nicht übersteigt. Der Freibetrag steht jedes Jahr automatisch zur Verfügung und verfällt zum Ende des Jahres wenn er nicht genutzt wird.


Nichtveranlagungsbescheinigung


Doch was passiert, wenn die Kapitaleinkünfte diesen Sparer-Pauschbetrag übersteigen? Jetzt kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung (auch NVB oder NV-Bescheinigung) ins Spiel. Mit Hilfe einer NV-Bescheinigung bekommen Geringverdiener (Kinder, Studenten oder Rentner) die Möglichkeit, sich für Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages von der Abgeltungsteuer befreien zu lassen.

Laut Gesetz steht jedem Bürger ein Grundfreibetrag zu, welcher nicht besteuert werden darf. Der Grundfreibetrag (Existenzminimum) beträgt bei ledigen Personen 11.604Euro (Stand 2024) pro Jahr und gilt natürlich auch für Kinder.


Wie bekommt man eine NV-Bescheinigung?


Den „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen“ kann am einfachsten über das Antragsformular beim Bundesministerium für Finanzen eingereicht werden:


Formular-Management-System (formulare-bfinv.de)


[Siehe unter Steuerformulare/Nichtveranlagungs-Bescheinigung/“Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung für natürlich Personen -NV1A“]


Das Formular besteht aus nur 2 Seiten. Neben persönlichen Angaben wird auch das voraussichtliche Einkommen des Kindes erfragt. Einen Anspruch hat nämlich nur der, der auch unterhalb des Grundfreibetrags bleibt. Zu berücksichtigen sind alle Einkünfte, also auch solche aus nicht selbstständiger Arbeit wie einem Neben- oder Ferienjob.


Bei den persönlichen Angaben muss man beachten, dass das Formular im Namen des Kindes ausgefüllt wird. Das ist zunächst verwirrend, da nach Lebenspartnern und steuerlich zu berücksichtigenden Kindern gefragt wird. Macht man sich aber bewusst, dass die Nichtveranlagungsbescheinigung ebenso für Studenten oder Rentner zur Verfügung steht, erklären sich die  "komischen" Fragen an das Kind als Antragssteller. 

Unter Zugrundelegung der gemachten Angaben prüft das Finanzamt, ob voraussichtlich der Grundfreibetrag nicht überschritten wird, und stellt dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus. Das geht in der Regel sehr schnell und auch ohne Probleme.


Mit einer NVB hat man folgendes erreicht:


  • Die Person muss keine Steuern abführen
  • Die Person ist von der Pflicht der Steuererklärung befreit


Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gilt immer 3 Jahre und kann jederzeit widerrufen werden. Fallen die Voraussetzungen zur Erteilung der NVB weg, so ist die Bescheinigung dem Finanzamt zurück zu geben. Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag, wird die Person automatisch steuerpflichtig.


Wann muss eine NVB vorliegen?


Die Nichtveranlagungsbescheinigung muss der Bank vorliegen, bevor ein Ertrag zufließt und man abgeltungssteuerpflichtig ist. Hierzu senden Sie die NVB physisch per Post an Ihre Bank.


Also alles gar nicht so kompliziert!

Minus 25%
von Jens Garthof 21 Sept., 2022
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob man im Rahmen der aktuellen Weltkrisen seinen Investmentsparplan stoppen oder sogar auflösen soll und welche Vorteile es bringen könnte, im Spiel zu bleiben.
von Jens Garthof 30 Nov., 2021
Wie war das gleich nochmal mit Steuern, Familienversicherung und BAföG bei Juniordepots (Kinderdepots) mit ETF-Sparplan? Welche Freigrenzen gilt es zu beachten, um hohe Steuern vorab zu vermeiden? Dieser Blogbeitrag befasst sich mit den 5 wichtigsten Freigrenzen die Eltern und Großeltern beim Sparen für die Kinder beachten müssen.
von Jens Garthof 03 Okt., 2021
Die richtige ETF Auswahl für ein Kinderdepot- Was man vorher wissen sollte!
von Jens Garthof 24 Aug., 2021
Möchten Eltern für ihre Kinder einen Sparplan einrichten, steht im Prinzip eine Frage immer ganz am Anfang: Soll das Depot rechtlich dem Kind gehören oder soll das Depot nur symbolisch für das Kind sein, aber rechtlich den Eltern gehören? Beides klingt ähnlich, ist aber tatsächlich von erheblichen Unterschieden geprägt.
von Jens Garthof 28 Juli, 2021
Durch einen passiven Investmentansatz auf ETF-Basis kann man langfristig zu den besten 10-15% aller Anleger gehören. Doch was steckt eigentlich hinter einem passiven Ansatz, und was sind die Unterschiede zum aktiven Investieren?
von Jens Garthof 05 Juli, 2021
Marktkorrekturen oder Durststrecken an der Börse spielen für langfristige Anlagestrategien kaum eine Rolle. Vor allem bei Juniordepots (Kinderdepots) mit Ansparzeiträumen von bis zu 18 Jahren ist es viel wichtiger mit dem Sparen zu beginnen und nicht zu versuchen den Markt zu schlagen. Mit einem passiven und langfristigen Investmentansatz kann man zu den 10-20% der besten Anlegern am Markt gehören. Man muss nur beginnen!
von Jens Garthof 05 Juli, 2021
Gebühren beim Vermögensaufbau werden hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen stark unterschätzt. Vor allem bei Juniordepots (Kinderdepots) mit Ansparzeiträumen von bis zu 18 Jahren erzeugen selbst kleinste Kostenunterschiede große Renditeunterschiede. Dabei ist es doch so einfach langfristig zu den besten 10-20% aller Anleger zu gehören und so für die Kinder ein kleines Vermögen mit einem optimierten ETF-Sparplan aufzubauen.
Show More
Share by: