Juniordepot-einfach.de
-Vermögensaufbau für Kinder kann so einfach sein-
Sie suchen nach einer seriösen und langfristig vielversprechenden Geldanlage für Ihre Kinder oder Enkelkinder, wissen aber nicht wie Sie am besten anfangen?
Aus eigener Erfahrung weiß ich wie anstrengend es ist, sich im Dschungel der vielen Angebote für Juniordepots und Geldanlage für Kinder zurecht zu finden.
Hier auf JUNIORDEPOT-EINFACH.DE finden Sie alle Informationen aus einer Hand, gewissenhaft recherchiert und vollkommen kostenfrei. Von Eltern für Eltern! Viel Spaß damit!
Jetzt gleich die kostenfreie Checkliste zur Juniordepot-Eröffnung herunterladen:
[Letztes Update: 02/2024]
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Sparkonten oder Festgeldkonten waren bis vor einigen Jahren die erste Wahl um für Kinder und Enkelkinder Geld anzusparen. Aufgrund der hohen Inflation und trotz wieder gestiegener Zinsen ist die Realrendite immer noch negativ. Damit verlieren die jungen Sparer jedes Jahr Geld. Somit hat diese Art der Geldanlage für langfristige Investitionen, insbesondere für Kinder, ausgedient .
Die meisten Experten raten daher zu einem Juniordepot (Kinderdepot, Minderjährigendepot) mit ETF-Sparplan, welches eine langfristig sehr erfolgsversprechende Alternative darstellt.
Durch eine Anlage in weltweit breit gestreute ETFs (z.B. MSCI-World) konnte in den letzten 45 Jahren im Durchschnitt eine Rendite von etwa 7,1% pro Jahr realisiert werden. So werden auch bei kleinen monatlichen Sparbeträgen über einige Jahre nennenswerte Vermögen angespart. Und das Beste ist, mit relativ wenig Aufwand sind alle Gewinne steuerfrei.
Eine sehr lang zurückreichende Historie bietet der US-Aktien-Markt, dessen breit-gestreuter Industrie-Index S&P 500 unten dargestellt wird. Die Grafik ist selbstredend. Trotz erheblicher Krisen und nennenswerter Rücksetzer hätte sich ein langfristiger Sparplan bisher mehr als gelohnt!
Ein Juniordepot (auch bekannt als Kinderdepot oder Minderjährigendepot) ist ein Wertpapierdepot bei einer Bank, welches rechtlich und steuerlich dem Kind gehört. Es wird in der Regel durch die Erziehungsberechtigten eröffnet und von denen treuhänderisch bis zum 18 Lebensjahr verwaltet.
Ein Junior- bzw. Kinderdepot hat erhebliche steuerliche Vorteile und kann im Falle von Privatinsolvenz oder Arbeitslosigkeit der Eltern nicht gepfändet werden.
Gekauft werden dürfen für ein Junior-Depot Investmentfonds, ETFs oder auch Aktien. Beliebt sind vor allem kostengünstige
ETF-Sparpläne. Ausgeschlossen sind spekulative Anlagen wie beispielsweise Optionsscheine oder Zertifikate (Hebelzertifikate, Discountzertifikate etc.).
Ein gutes Junior-Depot überzeugt zunächst einmal mit geringen Kosten, da ansonsten über viele Jahre systematisch die Rendite reduziert wird. Hierzu zählen Depotkosten und Transaktionskosten (Kauf-/Verkaufskosten). Produktkosten der ETFs oder Fonds haben im engeren Sinne nichts mit dem Depot zu tun.
Weiterhin wichtig ist, dass der Anbieter eine seriöse Bank mit Erfahrung darstellt. Immerhin möchte man dieser Bank im längsten Fall über die nächsten 18 Jahre das Geld der Kinder anvertrauen. Daher Finger weg von günstigen Brokern aus dem Ausland deren Geschäftsmodell ggf. in wenigen Jahren nicht mehr existent ist.
Aktuell empfehlenswerte Anbieter, die nach diesen Kriterien vorgefiltert sind, finden Sie weiter oben.
Im Wesentlichen gibt es 2 relevante Kostenblöcke: Depotkosten und Transaktionskosten (Kauf-/Verkaufskosten).
Die meisten Junior- oder Kinderdepots verlangen grundsätzlich keine Depotkosten. Manche Anbieter knüpfen das kostenlose Depot jedoch an einen regelmäßigen Sparplan. Tipp: Kostenpflichtige Juniordepots sollte man meiden, da diese systematisch die langfristige Rendite schmälern und es genug Anbieter ohne Depotkosten gibt.
Transaktionskosten treten bei jedem Kauf- und Verkauf auf. Je nach Anbieter werden die Kosten als fester Betrag (Order-Fee) oder prozentual zum Investmentbetrag berechnet. Häufig sind die Transaktionskosten für regelmäßige Sparpläne (z.B. ETF-Sparpläne) aber sehr gering und fallen kaum ins Gewicht. Alle relevanten Kosten sind in unserem aktuellen Vergleich transparent aufgeführt.
Über die langfristige Tragweite von zu hohen Kosten finden Sie hier weitere interessante Informationen.
Ein Robo-Advisor (Roboadvisor) für Juniordepots bzw. Kinderdepots ist ein digitaler Vermögensverwalter, der ein klassisches ETF-basierte Juniordepots automatisiert verwaltet. Das investierte Geld wird dabei anhand einer individuell ausgewählten Risikoklasse in günstige ETFs allokiert (verteilt).
Der Robo-Advisor agiert automatisiert anhand von
geprüftem Expertenwissen und
klaren Investmentregeln. Der Kunde bezahlt für den Robo-Advisor eine
jährliche Verwaltungsgebühr zwischen 0,25% bis 1%, womit in der Regel alle Kosten abgedeckt sind.
Einen Vergleich der besten Robo-Advisor für Kinder und viele weitere Erklärungen finden Sie hier.
Das Depot gehört rechtlich dem Kind. Die Eltern dürfen das Depot als Treuhänder bis zum 18. Geburtstag verwalten, aber keine Entnahmen oder Vorgänge zu Ungunsten der Kinder durchführen.
Gut zu wissen: Das Depot kann im Fall einer Privatinsolvenz oder Arbeitslosigkeit der Eltern nicht gepfändet werden.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es hier.
Die Depoteröffnung ist prinzipiell nicht schwer, aber speziell für ein Juniordepot müssen ein paar Dokumente von Ihrer Seite bereitgestellt werden.
Dazu zählen:
Bei besonderen Familienkonstellationen benötigen Sie weitere Nachweise:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung eines Juniordepots finden Sie hier.
Die 3 Buchstaben „ETF“ stehen für Exchange Traded Funds (börsengehandelter Indexfonds).
Einfach gesagt bildet ein ETF eine Liste von vielen Aktien ab, die man im Fachjargon Index nennt. Bekannte Indizes sind beispielsweise der Dax (Deutscher Aktienindex), S&P500 oder der MSCI World Index.
Ein ETF ist passiv, er bildet den Index 1:1 ab, ohne dass man durch aktives Management versucht den Markt zu schlagen. Das spart Verwaltungskosten und macht ETFs äußerst günstig. Die Rendite ist nach empirischen Untersuchungen i.d.R. besser als bei aktiv verwalteten Fonds.
Bei einer Pleite des ETF Anbieters oder der depotführenden Bank sind ETFs als
Sondervermögen genauso wie Fonds oder Aktien geschützt.
Ein ETF-Sparplan ist ein regelmäßiger Sparplan in börsengehandelte Indexfonds, so genannte ETFs (Exchange Traded Funds). In der Regel spart man hierzu monatlich einen definierten Betrag und partizipiert dadurch vom Cost-Average-Effect. Das bedeutet, dass man durch regelmäßige kleine Sparraten niemals zum höchsten Kurs kauft und damit einen vernünftigen Durchschnittskurs erlangt.
ETF-Sparpläne werden von vielen Banken zu vergleichsweise geringen Kosten (Transaktionskosten) angeboten und werden häufig an festen Stichtagen (z.B. 1. oder 15. eines jeden Monats) ausgeführt.
Experten empfehlen für einen ETF-Sparplan global diversifizierte ETFs, die das Risiko über viele Länder und Währungen streuen, und i.d.R. mit geringen jährlichen Verwaltungs- bzw. Produktkosten überzeugen.
Bekannte und häufig empfohlene Indizes sind der
MSCI World Index, der MSCI All Country World Index oder der
FTSE All-World Index. Um auch kleinere wachstumsstarke Unternehmen im Sparplan zu berücksichtigen, kann der MSCI World Small Cap beigemischt werden.
Eine beispielhafte Aufteilung für Depots unterschiedlicher Investmentsummen habe ich hier ausführlicher behandelt.
Klare Antwort: Nein! Solange eine Person nicht volljährig ist, muss ein Depot immer von beiden Erziehungsberechtigten eröffnet werden.
Die Eltern dürfen das Depot zwar bis zum 18. Geburtstag verwalten, aber keine Entnahmen oder Vorgänge zu Ungunsten der Kinder durchführen. Rein rechtlich darf das Vermögen in einem Kinderdepot nicht mal bei einem finanziellen Engpass der Eltern zur Begleichung von Lebenshaltungskosten verwendet werden. Die Eltern sind nämlich gesetzlich für den Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet und nicht das Kind für sich selbst, dessen Geld es ja ist, welches man in diesem Fall entnehmen würden.
Im Gegenzug dazu kann das Kind die hohen Freibeträge nutzen und das Geld ist vom Vermögen der Eltern rechtlich abgetrennt.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es hier.
Bisher nicht. Es gibt aber andere (fast) kostenfreie Anbieter für Junior-Depots mit ETF-Sparplan .
Kapitalerträge im Juniordepot unterliegen grundsätzlich einer Steuerpflicht. Ein Juniordepot auf den Namen des Kindes bietet jedoch den Vorteil, dass durch den Sparer-Pauschbetrag Erträge bis zu einer Höhe von 1000 Euro/Jahr (Stand 2024) steuerfrei sind. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank reicht aus.
Übersteigen die Kapitalerträge den
Sparer-Pauschbetrag, besteht für das Kind mit seinem Juniordepot die Möglichkeit, sich mit einer
Nichtveranlagungsbescheinigung bis zur Höhe des Grundfreibetrages von aktuell
11604 Euro (Stand 2024) von der Abgeltungsteuer befreien zu lassen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder kann beim Finanzamt unbürokratisch beantragt werden und gilt immer 3 Jahre.
Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier.
Übersteigen Kapitaleinkünfte den Sparer-Pauschbetrag, kommt bei Kindern mit Juniordepot die Nichtveranlagungsbescheinigung (auch NVB oder NV-Bescheinigung) ins Spiel. Mit Hilfe einer NV-Bescheinigung bekommen Geringverdiener (Kinder, Studenten oder Rentner) die Möglichkeit, sich für Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages von der Abgeltungsteuer befreien zu lassen.
Laut Gesetz steht jedem Bürger ein Grundfreibetrag zu, welcher nicht besteuert werden darf. Der Grundfreibetrag (Existenzminimum) beträgt bei ledigen Personen 11604 Euro (Stand 2024) pro Jahr und gilt natürlich auch für Kinder.
Den „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen“ kann am einfachsten über das Antragsformular beim Bundesministerium für Finanzen eingereicht werden und ist jeweils 3 Jahre gültig.
Einen interessanten Blogbeitrag zu diesem Thema können Sie hier finden.
Ob Onkel, Tante, Oma, Opa oder Pate gilt immer das Gleiche: Kein Sorgerecht bedeutet auch, Sie dürfen kein Depot im Namen des Kindes eröffnen. Da die Fragestellung immer wieder auftaucht, wie man trotzdem für verwandte oder bekannte Kinder einen Sparplan anlegen kann, habe ich eine ausführliche Erklärung
(Link) erarbeitet.