Sparpläne für "fremde" kinder
Ein klassisches Juniordepot gehört rechtlich gesehen dem Kind und wird von dessen Eltern (bzw. Sorgeberechtigten) als Treuhänder bis zum 18. Geburtstag verwaltet. Doch was ist, wenn Oma und Opa, Onkel, Tante oder ein Pate auch etwas für den lieben Enkel, Neffe, Nichte oder das Patenkind ansparen möchten?
Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten:
Die simpelste Variante ist sicher, die Eltern zu bitten ein
klassisches Juniordepot für das Kind zu eröffnen. Hierzu müssen
beide Sorgeberechtigten zustimmen. Sie als Oma und Opa, Onkel, Tante oder Pate sparen dann einfach in das Depot hinein, indem Sie den monatlichen Lastschrifteinzug über Ihr Referenzkonto laufen lassen oder Sparbeträge auf das Depotkonto überweisen. Vertraut man den Eltern und weiß, dass das Geld in guten Händen ist, sollte diese Variante immer aufgrund der hohen Steuerfreibeträge und dem Pfändungsschutz bevorzugt werden.
Es gibt jedoch auch genügend Beispiele bei denen es besser ist, das Geld zunächst in einem eigenen Depot (welches Großeltern, Onkel, Tante oder Pate gehört) anzusparen, ohne es rechtlich dem Kind bereits zu übertragen. Man kann von einem "symbolischen Juniordepot" sprechen.
Die Gründe können vielfältig sein:
Möchten Sie mit dem Segen der Eltern ein klassisches Juniordepot für ein Kind (welches nicht Ihres ist) besparen, so finden Sie auf unserer Vergleichsseite empfehlenswerte Anbieter. Bitten Sie die leiblichen Eltern ein solches Konto zu eröffnen. Die Sparrate lassen Sie von Ihrem Konto abbuchen.
Haben Sie sich dazu entschieden, ein symbolisches Juniordepot zu besparen, können Sie einfach ein Depot (Erwachsenen-Depot) auf Ihren Namen eröffnen. Folgendes müssen Sie dabei beachten:
Geheimtipp: Über viele Jahre akkumulierte Gewinne in Ihrem Erwachsenen-Depot können mit einem kleinen Trick ggf. doch noch steuerfrei auf das Kinder übertragen werden. Hierzu müssen Sie noch vor dem 18. Lebensjahr des Kindes ein klassisches Juniordepot für das Kind eröffnen lassen. Anschließend übertragen Sie Ihr Depot (oder Anteile davon) auf das Juniordepot. Das ist nicht schwierig, ein einfaches Formular zum Depotübertrag reicht. Informieren Sie Ihre Bank aber unbedingt, dass es sich um eine so genannte "unentgeltliche Übertragung" handelt. Damit wird der Übertrag wie eine Schenkung behandelt. Bitte beachten Sie aber je nach Verwandtschaftsgrad die Schenkungsfreigrenzen und lassen Sie sich bei Unklarheiten bitte von Ihrer Bank oder dem Steuerberater unter die Arme greifen. Es wäre zu schade, wenn Sie wegen einem falsch gesetzten Kreuzchen die aufsummierten Gewinne voll versteuern müssen, statt es für das Auto oder den Führerschein zum 18. Geburtstag "investieren" zu können.
[Letztes Update: 04/2024]
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