Sparpläne für "fremde" kinder


Geld anlegen für Enkel, Nichten, Neffen oder Patenkinder – auch ohne Sorgerecht


Ein klassisches Juniordepot wird immer im Namen des Kindes geführt und rechtlich von dessen Eltern oder Sorgeberechtigten bis zum 18. Geburtstag als Treuhänder verwaltet. Doch was tun, wenn Großeltern, Onkel, Tanten oder Paten ebenfalls für ein Kind vorsorgen möchten, ohne selbst erziehungsberechtigt zu sein?


Rechtlicher Rahmen: Kein Juniordepot ohne Zustimmung der Eltern


In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, ein Depot auf den Namen eines fremden Kindes zu eröffnen, ohne dass die Eltern zustimmen. Der Antrag zur Depoteröffnung muss immer von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Diese Regelung dient dem Schutz des Kindesvermögens und der Geldwäscheprävention.


Trotz dieser rechtlichen Hürde gibt es zwei bewährte Wege, wie Sie für ein Kind sparen können: in Abstimmung mit den Eltern – oder unabhängig, auf Ihren eigenen Namen.

 

Variante 1: Klassisches Juniordepot mit Zustimmung der Eltern


Die unkomplizierteste Lösung besteht darin, dass die Eltern ein klassisches Juniordepot für das Kind eröffnen. Als Verwandte oder Paten können Sie anschließend regelmäßig Geld in das Depot einzahlen, z. B. per Dauerauftrag oder Überweisung.


Wichtig zu wissen:


Ein solches Depot gehört rechtlich dem Kind. Das hat mehrere Vorteile:


  • Steuerfreibetrag: Kinder haben einen eigenen Sparerfreibetrag (1.000 € pro Jahr, Stand 2025) und können über eine Nichtveranlagungsbescheinigung darüber hinaus hohe steuerfreie Gewinne realisieren.


  • Pfändungsschutz: Das Vermögen ist rechtlich geschützt und kann nicht zur Tilgung etwaiger Schulden oder anderer Verbindlichkeiten der Eltern herangezogen werden.


Diese Variante setzt Vertrauen voraus – vor allem darauf, dass die Eltern das Depot im Sinne des Kindes verwalten.
 

So geht's: Ein klassisches Juniordepot eröffnen


Möchten Sie gemeinsam mit den Eltern ein klassisches Juniordepot für das Kind anlegen, finden Sie auf unserer Vergleichsseite passende Anbieter. Die Eröffnung erfolgt durch die Eltern – Sie selbst zahlen dann per Lastschrift oder Überweisung ein.


Variante 2: Symbolisches Juniordepot auf den eigenen Namen


Wenn Sie lieber unabhängig sparen möchten, können Sie auch ein reguläres Depot auf Ihren eigenen Namen eröffnen. Das Vermögen bleibt dann zunächst in Ihrem Besitz, ist aber für das Kind gedacht – symbolisch sozusagen.


Typische Beweggründe für diesen Weg:


  • Vertrauensschutz: Sie möchten selbst die Kontrolle behalten, z. B. bei fehlender Einigkeit mit den Eltern.
  • Überraschungseffekt: Sie planen, das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beschenken – etwa zum 18. Geburtstag oder zur ersten eigenen Wohnung.
  • Schutz vor impulsivem Verhalten: Mit einem klassischen Juniordepot erhält das Kind ab 18 uneingeschränkten Zugriff. Wenn Sie das vermeiden möchten, behalten Sie das Vermögen besser zunächst in eigener Hand.
  • Flexibilität: Solange das Geld Ihnen gehört, können Sie frei darüber verfügen – auch bei unerwarteten familiären Entwicklungen.
  • BAföG-Freigrenze: Vermögen im eigenen Depot zählt bei der BAföG-Berechnung des Kindes nicht mit. Ein klassisches Juniordepot dagegen kann ggf. den Freibetrag (aktuell 15.000 €, Stand 2025, Alter unter 30 Jahren) überschreiten.


So funktioniert das symbolische Juniordepot auf Ihren Namen


Ein „symbolisches Juniordepot“ eröffnen Sie einfach als reguläres Depot (Erwachsenen-Depot) auf Ihren Namen. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Geldanlage für sich selbst:


  • Kosten niedrig halten: Investieren Sie bevorzugt in breit gestreute ETFs mit niedrigen Gebühren. Unsere Empfehlungen für günstige Depotanbieter finden Sie weiter unten – teilweise unterscheiden sie sich von den klassischen Juniordepot-Anbietern, weil für Erwachsene oft bessere Konditionen gelten.


  • Steuerlich klug investieren: Da die Kapitalerträge Ihnen zugerechnet werden, sind Sie auch steuerpflichtig. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (Stand 2025). Wird dieser überschritten, fallen Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.


  • Thesaurierende ETFs bevorzugen: Diese schütten keine Dividenden aus, sondern reinvestieren automatisch. Dadurch verschiebt sich die Steuerlast nach hinten – was den Zinseszinseffekt unterstützt.


  • Disziplin bei der Geldanlage: Auch wenn das Geld rechtlich Ihnen gehört – behandeln Sie es im Sinne des Kindes. Denken Sie langfristig, investieren Sie regelmäßig und vermeiden Sie vor allem emotionale Entscheidungen.


Tipp: Übertragung in ein Juniordepot auch steuerfrei möglich


Ein interessantes Gestaltungsmodell ergibt sich, wenn Sie über Jahre hinweg ein symbolisches Juniordepot geführt haben und das angesparte Vermögen später doch noch auf ein klassisches Juniordepot übertragen möchten.


Das ist möglich – und kann unter Umständen steuerfrei erfolgen:


  1. Die Eltern eröffnen ein klassisches Juniordepot.
  2. Sie lassen Ihr Depot (oder einzelne ETF-Positionen) per Formular auf das Juniordepot übertragen.
  3. Wichtig: Geben Sie bei Ihrer Bank an, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. Damit wird der Vorgang steuerlich als Schenkung bewertet.
  4. Prüfen Sie zuvor die geltenden Schenkungsfreibeträge (je nach Verwandtschaftsverhältnis).


Hinweis: Bei Unsicherheiten hilft ein kurzes Gespräch mit der Bank oder ein Steuerberater weiter. Es wäre ärgerlich, wenn durch einen formalen Fehler ein Großteil der angesparten Gewinne versteuert werden müsste – obwohl sie eigentlich für den Führerschein oder das erste Auto gedacht waren.


Ob als klassisches Juniordepot oder als symbolisches Depot auf Ihren Namen: Auch ohne eigenes Sorgerecht gibt es sichere und durchdachte Wege, um für ein Kind Geld anzulegen. Wichtig ist, dass Sie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen kennen – und Ihre Entscheidung auf Klarheit und Weitblick basiert.

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