Die Auswahl der richtigen ETFs für Kindersparpläne ist für Neueinsteiger manchmal ein kleines Abenteuer. Eine häufige Fragestellung ist die, ob man ausschüttende oder thesaurierende (wieder anlegende) ETFs verwenden soll.
Bevor wir aber überhaupt in diese Thematik tiefer einsteigen, zunächst vorab ein paar Hintergrundinformationen zum Verständnis:
Dabei gibt es zwei wesentliche Möglichkeiten wie der ETF mit den Dividenden umgeht:
Als Zusammenfassung nochmal die wichtigsten Punkte in einer Übersicht:
Thesaurierende ETFs:
Ausschüttende ETFs:
Und jetzt? Welche ETF-Variante sollte man für ein Juniordepot (Kinderdepot) am besten auswählen?
Hierzu gibt es leider keine klare "das ist richtig und das ist falsch" Antwort, da beide ETF-Varianten durchaus eine Daseinsberechtigung haben.
Hat das Juniordepot beispielsweise noch einige Jahre Ansparzeit vor sich und werden größere Summen bespart, so empfiehlt sich die steueroptimierte ausschüttende ETF-Variante zu verwenden. Dadurch werden die Dividenden und Zinserträge regelmäßig ausgeschüttet und verbrauchen ganz automatisch den zur Verfügung stehenden Sparerfreibetrag (801 Euro p.a.) des Juniordepots. Sofort nach der Ausschüttung legt man das Geld dann einfach wieder an. Dies ist sicherlich eine gute Möglichkeit mit wenig Aufwand wenigstens einen Teil des Freibetrages zu nutzen. Der Freibetrag verfällt nämlich ansonsten zum Jahresende und kann nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden.
Nutzt man die bequeme thesaurierende (also wieder anlegende) ETF-Variante, so hat man keinerlei Aufwand da die "Ausschüttungen" einfach im ETF-Vermögen verbleiben. Dieses Vorgehen ist jedoch nur für kurze Ansparhorizonte und kleinere Summen zu empfehlen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass über die Jahre erhebliche Steuerschulden aufsummiert werden, die bei einem Verkauf die zur Verfügung stehenden Freibeträge (Sparerfreibetrag und Grundfreibetrag) weit übersteigen können. Zusätzlich zu beachten ist, dass sich die Thematik noch verschärft, wenn das Kind in Richtung Volljährigkeit geht und bereits anderweitige Einkommen erzielt, beispielsweise durch eine Ausbildungsvergütung oder Einkommen aus Ferien- oder Nebenjobs.
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Die Dividenden müssen in jedem Fall versteuert werden. Bei ausschüttenden ETFs sofort, während man bei thesaurierenden (wieder anlegenden) ETFs die Steuerschuld akkumuliert und erst beim Verkauf des ETFs zur Kasse gebeten wird. Der Steuerpflicht kann man nicht entkommen, man nutzt nur Freibeträge ggf. intelligenter aus.
Aber Achtung: Neben den Dividenden und Zinsen gibt es auch noch die „allgemeine Wertsteigerung“ der ETFs. Diese Wertsteigerung macht regelmäßig den größeren Teil der Gewinne aus und ist natürlich auch voll steuerpflichtig. Daher bringt die Wahl von ausschüttenden ETFs keine saubere 100% Lösung, sondern ist maximal ein bequemer Kompromiss. Wie man die hohen Freibeträge systematisch maximal ausreizt, das erkläre ich in einem anderen Blogbeitrag.