Steuerfrei investieren für Kinder: Freigrenzen und Nichtveranlagungsbescheinigung einfach erklärt

4. Oktober 2024

Kapitalerträge für Kinder steuerfrei sichern: So nutzt du Freibeträge und die Nichtveranlagungsbescheinigung richtig!

Wer nach lukrativen Anlagemöglichkeiten für den Nachwuchs sucht, stößt schnell auf einen entscheidenden Vorteil: Kinder profitieren von großzügigen steuerlichen Freigrenzen bei Kapitalerträgen. Doch wie hoch sind diese Grenzen genau und wie kannst du sie optimal ausschöpfen? Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung. Lass uns gemeinsam einen genaueren Blick auf diese steuerlichen Vorteile werfen.


Grundlagen der Besteuerung von Kinderkapitalerträgen


Wie bei Erwachsenen unterliegen auch die Kapitaleinkünfte von Kindern grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und eventuell Kirchensteuer zwischen 8 und 9 Prozent, je nach Bundesland. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Steuerlast zu minimieren oder sogar ganz zu vermeiden.


Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag


Der Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag) ist die erste wichtige Freigrenze. Er beträgt aktuell 1000 Euro pro Jahr und pro Person (Stand 2025). Kapitaleinkünfte unterhalb dieses Betrags bleiben steuerfrei. Um diesen Vorteil zu nutzen, stellst du einfach einen Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank deines Kindes. Der Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden, solange die Gesamtsumme von 1000 Euro nicht überschritten wird. Er steht jedes Jahr automatisch zur Verfügung und verfällt am Jahresende, wenn er nicht genutzt wird.


Nichtveranlagungsbescheinigung: Der Schlüssel zu höheren Freibeträgen


Was aber, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen? Hier kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) ins Spiel. Sie ermöglicht es Geringverdienern, und dazu zählen in der Regel auch Kinder, sich von der Abgeltungsteuer befreien zu lassen, solange ihre Einkünfte unter einer bestimmten Grenze bleiben.


Laut Gesetz steht jeder Person ein steuerfreier Grundfreibetrag zu. Dieser beträgt für Ledige im Jahr 2025 genau 12.096 Euro und gilt natürlich auch für Kinder. In Kombination mit dem Sparerpauschbetrag ergibt sich so ein beachtlicher Spielraum von insgesamt 13.096 Euro pro Jahr, den du steuerfrei nutzen kannst.



Durch die geschickte Nutzung dieser Freibeträge und die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du die Steuerlast auf die Kapitalerträge deines Kindes erheblich senken oder sogar komplett vermeiden.

728x90


Wie bekommt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?


Den Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen stellst du am einfachsten über das offizielle Formular beim Bundesministerium der Finanzen:


Formular-Management-System (formulare-bfinv.de)


Du findest es unter Steuerformulare > Nichtveranlagungsbescheinigung > Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen (NV1A).


Das Formular umfasst nur zwei Seiten. Neben den persönlichen Angaben wird auch das voraussichtliche Einkommen des Kindes abgefragt. Denn nur wer voraussichtlich unter dem steuerfreien Grundfreibetrag bleibt, hat Anspruch auf eine NVB. Dabei musst du alle Einkünfte berücksichtigen – auch solche aus Neben- oder Ferienjobs.


Wichtig: Das Formular wird im Namen des Kindes ausgefüllt. Das wirkt im ersten Moment irritierend, weil nach Lebenspartnern und weiteren Kindern gefragt wird. Wenn du dir aber klarmachst, dass dieses Formular auch von Rentnern oder Studenten genutzt wird, sind die Fragen schnell nachvollziehbar.


Auf Grundlage deiner Angaben prüft das Finanzamt, ob dein Kind voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleibt, und stellt bei positiver Prüfung eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus. Das geht meist schnell und unbürokratisch.


Mit der NVB erreichst du zwei wichtige Dinge:


  • Dein Kind muss auf Kapitalerträge keine Steuern zahlen
  • Es ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben


Eine NVB gilt für drei Jahre und kann jederzeit widerrufen werden. Sollte dein Kind während dieses Zeitraums doch über den Grundfreibetrag kommen, ist die Bescheinigung dem Finanzamt zurückzugeben. Überschreitet das Einkommen den Freibetrag, wird automatisch eine Steuerpflicht ausgelöst.


Wann muss eine NVB vorliegen?


Die NVB muss bereits bei der Bank vorliegen, bevor Kapitalerträge zufließen. Du schickst das Original einfach per Post an die depotführende Bank deines Juniordepots.


Also alles gar nicht so kompliziert!


970x250
Geld
von Jens Garthof 31. Mai 2025
Anleihen-ETFs können das Juniordepot stabiler machen und planbare Erträge liefern, besonders mit iBonds-ETFs. Doch lohnt sich die Beimischung wirklich? Hier erfährst du, wann sie sinnvoll ist und worauf du achten solltest.
Grüne Blätter
von Jens Garthof 19. April 2025
Dieser Beitrag zeigt, wie du als Eltern umweltbewusst und nachhaltig investierst – für eine sichere finanzielle Zukunft deiner Kinder und für eine lebenswerte Umwelt. Er beleuchtet die Definition von Nachhaltigkeit, erläutert, was nachhaltige Unternehmen ausmacht und geht auf die Chancen sowie Herausforderungen nachhaltiger Investments ein. Konkrete Beispiele für breit gestreute, nachhaltige Indizes in Form von ETFs und Fonds runden den Artikel ab.
Pylonen auf einer Straße
von Jens Garthof 19. Februar 2025
Viele Eltern wollen für ihre Kinder die bestmögliche Geldanlage – und Wachstumsbranchen wie Künstliche Intelligenz (KI) klingen nach der perfekten Gelegenheit. Doch wer sein Juniordepot zu stark auf einzelne Trends ausrichtet, geht ein enormes Risiko ein. Der Fall Deep-Seek zeigt, wie eine einzige Unternehmensmeldung Milliarden vernichten kann. In diesem Artikel erfährst du, warum Modebranchen oft in Enttäuschung enden und wie du stattdessen mit einer soliden, breit gestreuten Strategie langfristig erfolgreich investierst.
Richtungpfeil
von Jens Garthof 31. Januar 2025
ETF, Fonds, Einzelaktien oder Anleihen? Was ist die beste Wahl für ein Juniordepot? Wir vergleichen die Anlageklassen hinsichtlich Kosten, Risiko und Rendite und geben eine klare Empfehlung für Eltern.
Coverbild unschlüssige Frau mit zwei Schuhen zur Auswahl
von Jens Garthof 4. Oktober 2024
ETF fürs Kinderdepot: Thesaurierend oder ausschüttend? Tipps zur ETF-Auswahl, Dividendenbesteuerung und Nutzung von Freibeträgen für Kinder.
Gewicht am Bein (symbolisch)
von Jens Garthof 4. Oktober 2024
Was du zu Steuern, Familienversicherung und BAföG beim Juniordepot wissen musst – inklusive Freibeträge & Fallstricke. Jetzt informieren!
Coverbild Lupe die einen Paragraphen vergrößert
von Jens Garthof 4. Oktober 2024
Möchten Eltern für ihre Kinder einen Sparplan einrichten, steht eine wichtige Frage am Anfang: Soll das Depot rechtlich dem Kind gehören oder nur symbolisch für das Kind sein, aber rechtlich den Eltern gehören? Beide Optionen klingen ähnlich, unterscheiden sich jedoch erheblich. Erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile beider Varianten auf Juniordepot-einfach.de
Minus 25%
von Jens Garthof 21. September 2022
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob man im Rahmen der aktuellen Weltkrisen seinen Investmentsparplan stoppen oder sogar auflösen soll und welche Vorteile es bringen könnte, im Spiel zu bleiben.
Coverbild Hängematte
von Jens Garthof 28. Juli 2021
Durch einen passiven Investmentansatz auf ETF-Basis kann man langfristig zu den besten 10-15% aller Anleger gehören. Doch was steckt eigentlich hinter einem passiven Ansatz, und was sind die Unterschiede zum aktiven Investieren?
Coverbild Läufer im Startblock mit Stoppuhr
von Jens Garthof 5. Juli 2021
Marktkorrekturen oder Durststrecken an der Börse spielen für langfristige Anlagestrategien kaum eine Rolle. Vor allem bei Juniordepots (Kinderdepots) mit Ansparzeiträumen von bis zu 18 Jahren ist es viel wichtiger mit dem Sparen zu beginnen und nicht zu versuchen den Markt zu schlagen.
Show More