Wem gehört das Juniordepot? - Warum es gut ist vorher darüber nachzudenken!

4. Oktober 2024

Wem gehört das Juniordepot?

Wenn Eltern einen ETF-Sparplan für ihr Kind einrichten möchten, stellt sich eine zentrale Frage:


Soll das Depot rechtlich dem Kind gehören – oder lediglich symbolisch für das Kind geführt, aber auf den Namen der Eltern eröffnet werden?


Beide Varianten klingen ähnlich, unterscheiden sich jedoch deutlich. Hier ein genauer Blick auf die Unterschiede:


Variante 1:  Das echte Juniordepot (Kind ist rechtlicher Eigentümer)

 

  • Rechtlicher Eigentümer: Das Kind ist von Beginn an Eigentümer des Depots. Die Eltern verwalten das Vermögen als gesetzliche Vertreter (Treuhänder).
  • Rechtlicher Übergang auf das Kind: Mit der Eröffnung gehört das Geld rechtlich dem Kind.
  • Entnahmen: Nur erlaubt, wenn sie dem Kindeswohl dienen. Unterhaltszahlungen dürfen nicht aus dem Depot finanziert werden.
  • Steuerfreibeträge: Der Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG beträgt 12.096 Euro pro Jahr (Stand 2025), zuzüglich des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro pro Jahr des Kindes.
  • Anlageeinschränkungen: Riskante Finanzprodukte (Kryptowährungen, Hebelprodukte) sind ausgeschlossen. ETFs, Fonds und Aktien sind in der Regel erlaubt.
  • Schutz vor Gläubigern: Das Vermögen gehört dem Kind und ist damit im Fall von Insolvenz oder Arbeitslosigkeit der Eltern geschützt.
  • Was passiert am 18. Geburtstag des Kindes: Das Kind erhält vollen Zugriff auf das Depot. Die elterliche Verfügungsgewalt endet automatisch.


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Variante 2: Depot auf den Namen der Eltern („für das Kind sparen“)


  • Rechtlicher Eigentümer: Die Eltern bleiben Eigentümer des Vermögens.
  • Rechtlicher Übergang: Kann freiwillig erfolgen, ist aber nicht verpflichtend.
  • Entnahmen: Jederzeit uneingeschränkt möglich.
  • Steuerfreibeträge: Es gelten die Freibeträge der Eltern (1.000 bzw. 2.000 Euro). Die Steuerfreibeträge des Kindes bleiben ungenutzt und verfallen jährlich. Bei späterer Übertragung gelten Schenkungsfreibeträge.
  • Anlageeinschränkungen: Keine
  • Schutz vor Gläubigern: Das Geld gehört den Eltern und kann bei Insolvenz oder Pfändung betroffen sein.
  • Was passiert am 18. Geburtstag des Kindes: Es ändert sich nichts, solange keine Übertragung erfolgt.



Wichtig zu wissen


Wenn du ein echtes Juniordepot eröffnest, gehört jeder eingezahlte Euro unwiderruflich deinem Kind – ohne Ausnahmen. Selbst bei finanziellen Engpässen dürfen Eltern das Geld nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten verwenden. Der gesetzliche Unterhalt ist von den Eltern zu leisten, nicht vom Kind.

Dafür profitieren Juniordepots von attraktiven Freibeträgen und rechtlicher Trennung vom elterlichen Vermögen.

In den meisten Fällen ist ein Juniordepot auf den Namen des Kindes die sinnvollere Wahl. Nur in wenigen Ausnahmesituationen ergibt ein „symbolisches“ Kinderdepot auf den Namen der Eltern mehr Sinn.


Wann ein Juniordepot nicht empfehlenswert ist


  • Wenn das Kind demnächst BAföG beantragen soll und der Freibetrag von 15.000 Euro überschritten wird.
  • Wenn das Kind bereits eigene Einkünfte erzielt und dadurch seine Freibeträge anderweitig ausschöpft.
  • Wenn du Sorge hast, dass dein Kind mit 18 nicht verantwortungsvoll mit dem Geld umgeht.


In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Vermögen zunächst bei den Eltern zu belassen.


Hinweis für Großeltern, Paten, Onkel und Tanten


Nur Erziehungsberechtigte dürfen ein Juniordepot auf den Namen eines Kindes eröffnen. Wenn ihr für ein Kind sparen möchtet, habt ihr zwei Möglichkeiten:


  • Ein eigenes Depot auf eurem Namen anlegen (So wie Variante 2 weiter oben)
  • Eine Vereinbarung mit den Eltern treffen


Für weitere Tipps und Hinweise, wie Großeltern, Paten, Onkel und Tanten für ein Kind sparen können, besucht meine Homepage unter diesem Link hier.

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